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    Bürgschaftsversicherungen

    Erfahren Sie, wie Sie Ihre Bürgschaft per Telefon verwalten können.

Für Fragen zum Produkt oder zur Anwendung oder für telefonische Bürgschaftsaufträge steht Ihnen die kostenpflichtige Service-Line 0900 / 130 13 00 (0,75 Euro / Min.) zur Verfügung.

Möchten Sie hier Bürgschaften beantragen, dann benötigen Sie hierzu das Kennwort, das Sie bei Beantragung des Bürgschaftsrahmens selbst festgelegt haben.

Für den Abruf einer Einzelbürgschaft über unsere Service-Line haben wir eine Checkliste zusammengestell, die Sie bei Bedarf in unserem Download-Bereich abrufen können.

Die beantragte Bürgschaftsurkunde wird Ihnen ebenso wie bei der Beantragung im Internet in den nächsten 2-3 Werktagen per Post zugesandt.

Checkliste per Service-Line

In unserer Checkliste finden Sie eine kurze Zusammenstellung, welche Daten Sie zur Beantragung einer Bürgschaft benötigen.

Dies sind im wesentlichen Name und Adresse des Bürgschaftsbegünstigten (Ihr Auftraggeber), Daten zum verbürgenden Auftrag und natürlich alle Daten, die in die Bürgschaftsurkunde übernommen werden.

Die Checkliste finden Sie ebenfalls in unserem Download-Bereich.
Sollten Sie bei Erhalt der Bürgschaftsurkunde einen Änderungsbedarf feststellen, senden Sie die Bürgschaft einfach zurück an

Versicherungskammer Bayern
Maximilianstr. 53
80530 München

Mit Erhalt der Bürgschaft buchen wir diese dann aus Ihrem Vertrag aus. Die neue Bürgschaft beantragen Sie wie gewohnt im Internet oder per Service-Line.

Kennwort Service-Line

Im Antragsformular haben Sie bei Antragsstellung - falls gewünscht - ein Kennwort für den telefonischen Abruf der Bürgschaftsurkunde vergeben.  Aus Sicherheitsgründen ist es leider nicht möglich, eine Bürgschaft telefonisch ohne Nennung des Kennwort anzufordern.

Sollten Sie Ihr Kennwort verlegt haben, so können Sie schriftlich ein neues Kennwort festlegen. Dazu wenden Sie sich bitte postalisch an:

Versicherungskammer Bayern
Maximilianstr. 53
80530 München