• buehnen-sbuerg-unser-produkt

    Bürgschaftsversicherungen

    Informieren Sie sich über Rahmenbedingungen und Konditionen unserer Bürgschaftsangebote!

Allgemeine Fragen zur Bürgschaftsversicherung

Wieso wird eine Bürgschaftsversicherung benötigt?
  • Viele Unternehmen müssen im Rahmen Ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Bürgschaften für
    • Mängelansprüche (Gewährleistung)
    • Vertragserfüllung
    • Vorauszahlung
    stellen.
    Ohne Bürgschaft kein Auftrag
    Diese Bürgschaften sind oftmals Voraussetzung, um die in der jeweiligen Branche üblichen Vertragsbedingungen erfüllen zu können und damit die entsprechenden Aufträge zu erhalten.
    Liquiditätsvorteil durch Versicherungsbürgschaft
    Die Bürgschaften können entweder von einer Bank oder von einem Versicherer ausgestellt werden. Beide werden von Ihren Auftraggebern gleichermaßen anerkannt.
    Ein wesentlicher Vorteil der Versicherungsbürgschaft ist, dass diese nicht von Ihrer Bank zu 100% auf Ihre Kreditlinie angerechnet wird.
    Da der Bürge in der Regel genau dann in Anspruch genommen wird, wenn das Unternehmen des Auftragnehmers Insolvenz anmelden musste, setzt eine Bürgschaftsversicherung insbesondere eine positive Prüfung der wirtschaftlichen Lage des Auftragnehmers voraus.
    Diese wird in einer sehr schnellen und einfachen Online-Prüfung anhand einiger weniger Kennzahlen aus Ihrem Unternehmen geprüft.
    Basel III
    Gerade vor dem Hintergrund der seit 2014 geltenden Basel III Regulierungen für Banken, die bis 2019 volle Wirkung entfalten, ist es für die weitere Entwicklung der Unternehmen wichtig, frühzeitig zu reagieren. Mit einer Bürgschaftsversicherung schaffen Sie sich auch in dieser Hinsicht frühzeitig ein weiteres finanzielles Standbein und sorgen so für die weiterhin positive Entwicklung Ihres Unternehmens.
Was sind die Vorteile einer Bürgschaftsversicherung?
  • Oftmals werden die benötigten Bürgschaftsurkunden von der Hausbank ausgestellt. Banken rechnen i.d.R. das volle Bürgschaftsobligo auf den vorhandenen Kreditrahmen an. Somit reduzieren diese Bürgschaften den finanziellen Spielraum des Auftragnehmers.
    Da z.B. die Gewährleistungsbürgschaften eine Laufzeit von vier bis fünf Jahren haben, sammelt sich schnell ein Bürgschaftsobligo von bis zu 20% der Jahresleistung des Unternehmens an.
    Der Bürgschaftsbedarf hat daher bei vielen Unternehmen eine Größenordnung erreicht, die von der Hausbank alleine oftmals nicht mehr dargestellt werden kann.
    Ein Bürgschaftsrahmen bei uns als Versicherer bringt den nötigen Spielraum, um auch weiterhin erfolgreich Ihr Geschäft betreiben und Ihren Auftraggebern schnell und unkompliziert die erforderlichen Bürgschaften für Ihre Werkleistungen zur Verfügung stellen zu können.
    Schnelle Entscheidung über den Bürgschaftsrahmen
    Sobald die erforderlichen Daten über Ihr Unternehmen, die Sie mittels des Antragsformulars (siehe Downloads) vorbereiten, in unserem System erfasst sind, wird direkt von unserer Online-Anwendung über die Annahme Ihres Antrags und damit über das Zustandekommen des gewünschten Bürgschaftsrahmens entschieden.
    Falls Ihr Unternehmen zu einer Firmengruppe gehört oder falls Sie einen Bürgschaftsrahmen von mehr als 500.000 EUR beantragen, ist zusätzlich der Jahresabschlussbericht des letzten Geschäftsjahres (mit Vorjahresangabe) einzureichen.
    Wir werden dann schnellstmöglich die vom System getroffene Vorabentscheidung endgültig entscheiden.
    Klare und kostengünstige Konditionen
    Den Jahresbeitrag für den von Ihnen beantragten Bürgschaftsrahmens können Sie der Beitragstabelle im Antrag entnehmen (siehe Downloads).
    Auch bei den Sicherheiten haben wir eine klare Struktur geschaffen:
    Für jede einzelne beantragte Bürgschaftsurkunde wird ein fester Prozentsatz an Sicherheiten berechnet:
    Sicherheitenberechnung aus den ausgestellten Bürgschaftsurkunden:
    • Gewährleistungsbürgschaften 10%
    • Vertragserfüllungsbürgschaften 20%
    • Vorauszahlungsbürgschaften 30%
    Die Sicherheiten müssen erst bei Ausstellung der einzelnen Bürgschaftsurkunden vorliegen.
    Die Berechnung erfolgt aus den ausgestellten Urkunden, nicht aus dem zur Verfügung gestellten Rahmen.
    Um die Verwaltung zu erleichtern, muss der Mindestbetrag für Sicherheiten aber 2.500 EUR betragen.
    Als Sicherheit kommt eine Bürgschaft Ihrer Bank oder die Verpfändung von Bankguthaben (Festgeld oder Sparbrief) in Frage.
    Bürgschaftsrahmen bis 100.000 EUR blanko
    Wird ein Bürgschaftsrahmen zwischen 10.000 und 100.000 EUR vereinbart, so ist hierfür keine Sicherheitenstellung erforderlich.
    Schnelle Beantragung von Bürgschaftsurkunden per Internet
    Die einzelnen Bürgschaftsurkunden, die Sie benötigen, können Sie sehr bequem über das Internet beantragen:
    Geben Sie einfach in die Ihnen nach Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Internet-Anwendung die Daten der gewünschten Bürgschaftsurkunde ein.
    Die von uns automatisch ausgestellte Bürgschaft erhalten Sie dann per Post zugeschickt.
    Sie können die Bürgschaft selbstverständlich auch telefonisch bei unserer kostenpflichtigen Service-Line beantragen, wozu Sie ein von Ihnen vergebenes Kennwort verwenden.
    Benötigen Sie einen Sondertext für Ihre Bürgschaft, dann senden oder faxen Sie diesen bitte zur Prüfung an uns. Gegen eine im Antrag vereinbarte Gebühr von 20,00 EUR werden wir gerne prüfen, ob dieser Text von uns übernommen werden kann.
Wer benötigt eine Bürgschaftsversicherung?
  • Insbesondere Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes kennen das Bürgschaftsthema. In dieser Branche werden von der überwiegenden Zahl der Auftraggeber Bürgschaften zur Voraussetzung für eine Auftragsvergabe gemacht.
    Lediglich im Bereich der privaten Bauherren ist hier derzeit der Wunsch nach Absicherung mittels Bürgschaft noch nicht so weit verbreitet.
    Neben dem Baugewerbe benötigen aber auch Unternehmen aus diversen anderen Branchen Bürgschaften, vor allem dann, wenn Sie Aufträge von öffentlichen Auftraggebern erhalten.
    Aufgrund unserer weitgehend standardisierten Bonitätsprüfung mittels einiger weniger Daten zur wirtschaftlichen Lage kann hier die Einräumung eines Bürgschaftsrahmens in kürzester Zeit erfolgen.
    Größenordnung der Unternehmen
    Die Bürgschaftsversicherung ist für Unternehmen oder Unternehmensgruppen bis zu einer Gesamtleistung von max. 50 Mio. Euro pro Jahr konzipiert und sieht einen maximalen Bürgschaftsrahmen von 2 Mio. Euro vor.
    Für größere Unternehmen/-gruppen oder bei Nachfrage eines größeren Bürgschaftsrahmens prüfen wir gerne unsere Möglichkeiten in der Kautionsversicherung - Voraussetzung hierfür ist grundsätzlich die individuelle Bonitätsprüfung des Unternehmens.
    Bürgschaften für Werkleistungen
    Im Rahmen der Bürgschaftsversicherung können Ansprüche aus Werkleistungen verbürgt werden. Reine Kredit- oder Finanzbürgschaften können von uns nicht übernommen werden.
Welche Sicherheiten muss ich als Auftragnehmer einer Werkleistung erbringen?
  • Welche Sicherheiten Sie als Auftragnehmer einer Werkleistung erbringen müssen, ist grundsätzlich in Ihrem Bauvertrag geregelt.
    Oftmals wird hier auf die VOB/B, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistunge Teil B, Bezug genommen. Hier wird in § 17 u.a. geregelt:
    "...Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Gewährleistung sicherzustellen ......kann Sicherheit durch Einbehalt .....oder durch Bürgschaft eines......Kreditversicherers geleistet werden....."
    Genau diese Sicherheit erhalten Sie im Rahmen unserer Bürgschaftsversicherung.
Wo liegt der Vorteil einer Bürgschaft bei einer Versicherung?
  • Seit Jahrzehnten werden die überwiegend im Baubereich erforderlichen Bürgschaften neben den Banken auch von Versicherern ausgestellt.
    Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Anrechnung der Bürgschaften auf den Kreditrahmen kann so auf ein Minimum reduziert werden.
    Der Bayerische Versicherungsverband Versicherungsaktiengesellschaft ist seit Jahren in diesem Sinne als Bürge tätig und besitzt hierfür die u.a. in Zusammenhang mit §17 Ziff.4 der VOB/B nötige Geschäftserlaubnis.
    Folgendes Schaubild veranschaulicht das Dreiecksverhältnis zwischen Bürge (= Bayerischer Versicherungsverband, Unternehmen des Konzerns Versicherungskammer Bayern), Schuldner (= Auftragnehmer, Versicherungsnehmer, z.B. Bauunternehmen) und Gläubiger (= Auftraggeber, Bürgschaftsempfänger, z.B. Bauherr).
Was sind "Basel II" und "Basel III"?
  • Basel II sind in 2004 beschlossene Eigenkapitalrichtlinien für Banken, welche in zwei Stufen zum 01. Januar 2007 und 01. Januar 2008 umgesetzt wurden.
    Die Regelung hält Banken an, Ausfallrisiken ihrer Engagements und damit auch die des Bürgschaftsgeschäftes mit Eigenkapital abzudecken. Die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals ist abhängig von der Bonität des Kreditgebers.
    Die ergänzenden Empfehlungen nach Basel III sehen vor, dass Banken ihr Kernkapital nochmals deutlich erhöhen. Die Kernkapitalquote bezeichnet das Verhältnis von Eigenkapital zu den risikobehafteten Geschäften. Diese Regelungen wurden 2014 in nationales Recht umgesetzt mit Übergangsfristen bis 2019.

Die verschiedenen Arten von Bürgschaften

Gewährleistungsbürgschaft

Als Unternehmer einer Werkleistung ist der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zur Erfüllung von Mängelansprüchen während des vereinbarten Gewährleistungszeitraums verpflichtet.

Dieser beträgt i.d.R. nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fünf Jahre. Die Regelungen der VOB sehen hierfür i.d.R. vier Jahre vor.

Solange der Auftragnehmer als Unternehmen besteht, kann sich der Auftraggeber also an den Auftragnehmer wenden und dort beispielsweise die Beseitigung eines berechtigten Mangels erwirken.
Sicherheitseinbehalt
Für den Fall, dass der Auftragnehmer aber zum Zeitpunkt der Geltendmachung eines Anspruchs nicht mehr existiert, weil er zwischenzeitlich Insolvenz anmelden musste, wird oftmals vereinbart, dass der Auftraggeber drei bis fünf Prozent der Schlussrechnungssumme als Sicherheit einbehalten darf.
Dieser Betrag fehlt aber dem Auftragnehmer (z.B. Bauunternehmer) in seiner Kasse.
Ablösung des Sicherheitseinbehalts durch Bürgschaft
Daher wird oftmals im Bauvertrag vereinbart, dass der Auftragnehmer den Sicherheitseinbehalt dann ausbezahlt bekommt, wenn er eine Gewährleistungs- oder Mängelansprüchebürgschaft einer Bank bzw. eines Kreditversicherers aushändigt.
Der Auftraggeber wird durch die Bürgschaft geschützt, da er, z.B. bei Insolvenz des Auftragnehmers, seinen Anspruch beim Bürgen geltend machen kann.
Die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts kann daher ohne weitere Bedenken erfolgen.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Der Auftraggeber wird in der Regel den Auftrag an das Unternehmen erteilen, das den Auftrag voraussichtlich am günstigsten und/oder am besten ausführen kann.

Für den Fall, dass der Auftragnehmer Insolvenz anmelden muss und der Auftrag bis dahin noch nicht fertiggestellt wäre, müsste der Auftraggeber unter Umständen die Fertigstellung von einem anderen Unternehmen vornehmen lassen. Dieses wird voraussichtlich etwas teurer sein, da es andernfalls bereits bei der ersten Vergabe den Zuschlag erhalten hätte.

Ein Hauptzweck der Vertragserfüllungsbürgschaft ist es daher, diese im Insolvenzfall anfallenden Zusatzkosten abzusichern.


Eine Vertragserfüllungsbürgschaft wird üblicherweise über fünf bis zehn Prozent aus der Auftragssumme vereinbart.

Vorauszahlungsbürgschaft

In einigen Branchen ist es üblich, dass der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Vorauszahlung erhält. Dieser kann dann damit die Produktionskosten für den Auftrag anteilig finanzieren. Die Vorauszahlung soll daher genau zur Herstellung der vereinbarten Leistung verwendet werden.

Kommt es zur Insolvenz des Auftragnehmers, bevor der Auftrag fertiggestellt ist, besteht die Gefahr, dass die Vorauszahlung im allgemeinen Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers bereits für Lohn- oder andere Auszahlungen verwendet wurde. Ist die Leistung nicht fertiggestellt, kann der Auftraggeber erfahrungsgemäß seinen Anspruch auf Rückzahlung der Vorauszahlung lediglich zur Insolvenztabelle anmelden. Die Anzahlung wäre somit oftmals vollständig verloren.

Um dies zu vermeiden, lässt sich der Auftraggeber hierfür eine Bürgschaft in Höhe der Vorauszahlungssumme übergeben. Im Schadenfall kann der Auftraggeber dann vom Bürgen die Rückzahlung der Vorauszahlung erlangen, sofern dieser nicht eine werthaltige Gegenleistung gegenübersteht.

Üblicherweise werden - z.B. im Maschinenbau - 30% der Auftragssumme als Vorauszahlung vereinbart.

Fragen zur Bürgschaftsversicherung der S-Bürgschaft

Wie hoch ist der Bürgschaftsrahmen?
  • Unseren Bürgschaftsrahmen erhalten Sie in vielen Stufen, beginnend bei 10.000 Euro ohne Sicherheiten, ab 125.000 Euro mit geringen Sicherheiten und in kleinen Stufen steigend bis zu 2 Mio. Euro.
    Der Rahmen passt sich somit Ihrem individuellen Bedarf an.
    Erhöhung Ihres Bürgschaftsrahmens
    Sollte der Anfangs gewählte Rahmen zu klein geworden sein, sprechen Sie einfach mit Ihrem Berater und wählen Sie den neuen von Ihnen benötigten Bürgschaftsrahmen aus unserer Tabelle der möglichen Rahmenhöhen.
    Hierbei können Sie einen Rahmen bis zu maximal 20% aus Ihrer Plan-Gesamtleistung wählen. Pro Unternehmen kann maximal ein Bürgschaftsrahmen beantragt werden, der aber wie hier beschrieben angepasst werden kann.
    Den Bürgschaftsrahmen stellen wir – ausreichende Bonität vorausgesetzt – grundsätzlich Unternehmen oder Unternehmensgruppen mit einer Plan-Gesamtleistung von bis zu maximal 50 Mio. Euro zur Verfügung.
    Rahmen grundsätzlich für alle drei Bürgschaftsarten
    Unser Bürgschaftsrahmen steht grundsätzlich für alle drei relevanten Bürgschaftsarten zur Verfügung:
    • Gewährleistungsbürgschaften
    • Vertragserfüllungsbürgschaften (gemeinsam mit den Vorauszahlungsbürgschaften maximal 50% des Rahmens)
    • Vorauszahlungsbürgschaften (maximal 30% des Rahmens)
    Die einzelne Bürgschaftsurkunde darf grundsätzlich bis zu 20% des gewählten Rahmens betragen, maximal 300.000 €, mindestens aber 10.000 €.
    Bezogen auf die zu Grunde liegende Auftragssumme gilt:
    • Gewährleistungsbürgschaft bis zu 10% (üblich sind 5%)
    • Vertragserfüllungsbürgschaft bis zu 15% (üblich sind 10%)
    • Vorauszahlungsbürgschaft bis zu 40% (üblich sind 30%)
    Berechnung der Sicherheiten (bei Rahmen ab 125.000 Euro) nur aus den ausgestellten Urkunden
    Die erforderlichen Sicherheiten werden nicht aus dem beantragten Rahmen, sondern aus den einzelnen ausgestellten und noch aktiven Bürgschaften berechnet:
    • Für Gewährleistungsbürgschaften 10%
    • Für Vertragserfüllungsbürgschaften 20%
    • Für Vorauszahlungsbürgschaften 30%
    Bei Beantragung klare, feststehende Konditionen
    Auch der Jahresbeitrag ist für Sie von Anfang an eine feststehende, kalkulierbare Größe: Er bemisst sich aus dem gewählten Bürgschaftsrahmen und wird bei Beantragung erstmalig für das jeweilige Versicherungsjahr per Lastschrift eingezogen, danach immer zur Hauptfälligkeit.
Wie kann ich die Bürgschaften anfordern?
  • Bei positiver Prüfung Ihrer Antragsdaten erhalten Sie die Zusage Ihres Bürgschaftsrahmens per Post.
    Ihre persönlichen Zugangsdaten zum Kundenportal unserer Internet-Anwendung erhalten Sie ebenfalls per Post.
    Mit diesen Zugangsdaten geben Sie direkt in das Internet die Daten der benötigten Bürgschaftsurkunde ein. Wir benötigen hier alle Daten, die in die Bürgschaftsurkunde übernommen werden sollen, sowie wenige Grunddaten wie z.B. die Auftragssumme des zu verbürgenden Werkvertrages. Die Bürgschaften können für Werkleistungen beantragt werden, die im Inland oder in den Anrainerstaaten der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Musterexemplare finden Sie in unserem Download-Bereich.
    Sie erhalten dann auf dem Bildschirm eine Bestätigungsmeldung, wenn der Bürgschaftsauftrag angenommen wurde.
    Anschließend erhalten Sie die Urkunde per Post zugeschickt und können diese an Ihren Auftraggeber weiterreichen.
    Als Bürgschaftstext können Sie unseren Standardtext oder die Mustertexte der öffentlichen Hand (EFB-Sich-1, 2 oder 3) ohne weitere Bearbeitungsgebühr beantragen.
    Benötigen Sie einen von Ihrem Auftraggeber gewünschten Sondertext, so erfassen Sie die Daten ebenfalls in der Internetanwendung und klicken in der Auswahl Sondertext an. Anschließend lassen Sie uns bitte den Text zur Prüfung zukommen.
    Alternativ zu unserer Internetanwendung können Sie Ihren Bürgschaftsantrag gerne auch telefonisch unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 0900/130 13 00 durchgeben (0,75 Euro /Min.)
    Bitte verwenden Sie hierbei das Kennwort, das Sie bei Beantragung des Bürgschaftsrahmens vergeben haben.
    Den Stand Ihres Bürgschaftskontos können Sie von Montag - Freitag von 6:30 Uhr - 19:00 Uhr direkt im Internet über die Funktion Bürgschaftsbericht abfragen (mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Bayern).
Welche Bürgschaftstexte stehen zur Verfügung?
  • Für jede Bürgschaftsart steht Ihnen unser Standardtext oder der jeweilige EFB-Text zur Verfügung, der regelmäßig gegenüber Ihren öffentlichen Auftraggebern abzugeben ist. Mustertexte hierzu erhalten Sie in unserem Download-Bereich.
    Wenn Sie unseren Standardtext wählen und Ihr Auftraggeber als einzigen Zusatz den Verzicht auf das Recht auf Hinterlegung wünscht, können Sie dies durch einfaches Anklicken in der Maske zur Beantragung der Bürgschaft wählen.
    Bei weiteren Abweichungen haben Sie die Möglichkeit, individuelle von Ihrem Auftraggeber gewünschte Sondertexte zu beantragen. Gegen eine Gebühr von 20 Euro werden wir diese nach individueller Prüfung - bei positivem Ergebnis hinsichtlich der enthaltenen Formulierungen - für Sie ausstellen.
    Sollten Sie feststellen, dass Sie aus Versehen nicht den richtigen Text beantragt haben oder dass Sie versehentlich nicht die korrekten Daten des zu verbürgenden Auftrages in der Antragsmaske erfasst haben, senden Sie uns zur Ausbuchung einfach die Bürgschaftsurkunde wieder zurück an
    Versicherungskammer Bayern
    Maximilianstrasse 53
    80530 München.
    Geben Sie in diesem Fall einfach einen neuen Bürgschaftsauftrag ein und die neue Urkunde wird Ihnen wie gewohnt innerhalb von 2-3 Arbeitstagen per Post zugehen.
Was kostet die Bürgschaftsversicherung?
  • Verfüg­bare Limit­stufen in Euro Jahres­beitrag in Euro
    (Lastschrift­einzug bei Be­antragung)
    10.000,00 300,00
    25.000,00 500,00
    50.000,00 900,00
    75.000,00 1.200,00
    100.000,00 1.400,00
    125.000,00 1.600,00
    150.000,00 1.700,00
    200.000,00 2.000,00
    250.000,00 2.400,00
    300.000,00 2.900,00
    350.000,00 3.350,00
    400.000,00 3.850,00
    450.000,00 4.300,00
    500.000,00 4.800,00
    600.000,00 5.750,00
    700.000,00 6.700,00
    800.000,00 7.700,00
    900.000,00 8.650,00
    1.000.000,00 9.600,00
    1.100.000,00 10.560,00
    1.200.000,00 11.520,00
    1.300.000,00 12.480,00
    1.400.000,00 13.440,00
    1.500.000,00 14.440,00
    1.600.000,00 15.360,00
    1.700.000,00 16.320,00
    1.800.000,00 17.280,00
    1.900.000,00 18.240,00
    2.000.000,00 19.200,00
     
Welche Sicherheiten werden benötigt?
  • Beträgt der beantragte und zugesagte Bürgschaftsrahmen 10.000, 25.000, 50.000, 75.000 oder 100.000 Euro, so sind hierfür keine Sicherheiten notwendig.
    Bei allen anderen Bürgschaftsrahmen gilt, dass je nach Bürgschaftsart die erforderliche Sicherheit aus den ausgestellten und noch nicht abgelaufenen oder ausgebuchten Bürgschaftsurkunden berechnet wird:
    • Gewährleistungsbürgschaften 10% Sicherheit
    • Vertragserfüllungsbürgschaften 20% Sicherheit
    • Anzahlungsbürgschaften 30% Sicherheit
    Die Sicherheiten können grundsätzlich in Form einer anteiligen Bank- bzw. Sparkassenbürgschaft oder durch Verpfändung von Guthabenforderungen in Form von Festgeld oder Sparbrief gestellt werden. Zur Vereinfachung der Verwaltung muss der Mindestsicherheitsbetrag in jedem Fall 2.500 Euro betragen.
    (Stand 01.04.2017)

Glossar

Einige wichtige Begriffe aus dem Bürgschaftsbereich

Weiter lesen